BioschmierstoffeFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Entsorgung

Die Entsorgung gebrauchter Bioschmierstoffen wird über die seit Ende 1987 geltende Altölverordnung geregelt. Altöle im Sinne dieser Verordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder Bioöl bestehen.

Laut Verordnung müssen Verkäufer von Ölen eine Annahmestelle für Altöle einrichten, bzw. den Endverbraucher auf eine Möglichkeit der Entsorgung hinweisen.

Die Sammlung von Altölen erfolgt in vier Sammelkategorien, die untereinander nicht gemischt werden dürfen. Biologisch leicht abbaubare Öle fallen in Kategorie 4 und dürfen energetisch oder in sonstiger Weise stofflich verwertet werden.

Im 15. Oktober 2020 ist die Novelle der Altölverordnung in Kraft getreten. Neu ist, dass in § 2 der Vorrang der stofflichen Verwertung festgelegt wird.

Download der Altölverordnung (pdf, 0,24 MB)

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