Definition
Seit 2016 gibt es eine Europäische Norm für den Begriff Bioschmierstoff, die EN 16807:
Flüssige Mineralöl-Erzeugnisse – Bio-Schmierstoffe – Kriterien und Anforderungen für Bio-Schmierstoffe und biobasierte Schmierstoffe; Deutsche Fassung EN 16807:2016.
Erarbeitet hat diese Mindestanforderungen die Arbeitsgruppe "TC 19/WG 33 Biolubricants" des Europäischen Komitees für Normung (CEN).
Demnach darf ein Schmierstoff nur dann als Bioschmierstoff bezeichnet werden, wenn alle drei folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Erneuerbar: Bioschmierstoffe müssen zu einem wesentlichen Teil biobasiert sein, d.h. zu mindestens 25 % aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sein.
- Biologisch schnell abbaubar: Bioschmierstoffe müssen biologisch abbaubar sein, und zwar zu mehr als 60 % entsprechend OECD 301.
- Nicht umweltgefährdend: Bioschmierstoffe dürfen nicht als umweltgefährdend eingestuft sein. Dies kann durch eine Prüfung nach den Richtlinien OECD 201/202/203 nachgewiesen werden.
Zudem muss sichergestellt sein, dass der Bioschmierstoff für die deklarierte Anwendung gebrauchstauglich ist.