BioschmierstoffeFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Definition

Seit 2016 gibt es eine Europäische Norm für den Begriff Bioschmierstoff, die EN 16807:

Flüssige Mineralöl-Erzeugnisse – Bio-Schmierstoffe – Kriterien und Anforderungen für Bio-Schmierstoffe und biobasierte Schmierstoffe; Deutsche Fassung EN 16807:2016.

Erarbeitet hat diese Mindestanforderungen die Arbeitsgruppe "TC 19/WG 33 Biolubricants" des Europäischen Komitees für Normung (CEN).

Demnach darf ein Schmierstoff nur dann als Bioschmierstoff bezeichnet werden, wenn alle vier folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Erneuerbar: Bioschmierstoffe müssen zu einem wesentlichen Teil biobasiert sein, d.h. zu mindestens 25 % aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sein.
  • Biologisch schnell abbaubar: Bioschmierstoffe müssen biologisch abbaubar sein, und zwar zu mehr als 60 % entsprechend OECD 301.
  • Nicht umweltgefährdend: Bioschmierstoffe dürfen nicht als umweltgefährdend eingestuft sein. Dies kann durch eine Prüfung nach den Richtlinien OECD 201/202/203 nachgewiesen werden.
  • Gebrauchstauglich: Es muss sichergestellt sein, dass der Bioschmierstoff für die deklarierte Anwendung gebrauchstauglich ist.

 

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