Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
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Bisher gibt es noch keine gesetzliche Definition oder Norm für den Begriff Bioschmierstoff. Ein erster Schritt hin zu einer solchen Festlegung wurde im Oktober 2011 gemacht. Als DIN SPEC 51523 wurden Mindestanforderungen für Bioschmierstoffe veröffentlicht.
Zusammengestellt hat diese Mindestanforderungen die Arbeitsgruppe "TC 19/WG 33 Biolubricants" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) in Form eines Technical Reports.
Demnach darf ein Schmierstoff nur dann als Bioschmierstoff bezeichnet werden, wenn alle drei folgenden Kriterien erfüllt sind:
Zudem muss sicher gestellt sein, dass der Bioschmierstoff für eine bestimmte Anwendung gebrauchstauglich ist.