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Bioschmierstoffe: Neue Fördersätze

Pauschalbeträge im Markteinführungsprogramm werden abgesenkt und der Umrüstungszeitraum begrenzt

Ab dem 13. Februar 2004 gelten neue Fördersätze für das Markteinführungsprogramm "Biogene Schmierstoffe". Die entsprechende Richtlinie wurde im Bundesanzeiger Nr. 29 vom 12.2.04 veröffentlicht.

 

Mit den neuen reduzierten Fördersätzen werden zwei Ziele verfolgt. Zum Einen sollen möglichst viele Projektanten mit dem vorhandenen Budget des Markteinführungsprogramms finanziell unterstützt werden. Zudem wird den Schmierstoffherstellern und -händlern mit der stufenweisen Absenkung ein Planungsinstrument für die mittelfristige Preisgestaltung an die Hand gegeben.

 

 

Die neuen Fördersätze wurden wie folgt festgelegt:

 

FörderungsgegenstandPauschalwertFestbetrag
Hydraulikflüssigkeit2,50 Euro/Liter150 Euro
Motorenöl2,40 Euro/Liter-
Getriebeöl3,20 Euro/Liter-
Verlustschmierung1,20 Euro/Liter bzw. Kilogramm-

 

Für Verlustschmierung ist die maximal förderfähige Menge auf den Jahresverbrauch der Maschine bzw. Anlage festgelegt.

 

Bei der Umrüstung auf biogene Hydraulikflüssigkeiten wird zusätzlich ein Festbetrag von 150 Euro statt bisher 240 Euro für die Mehraufwendungen gewährt. Wer seine neue Maschine von Anfang an mit biogenem Hydrauliköl ausrüstet, bekommt einen Zuschuss von 4 Euro pro Liter Bioöl.

 

Die Umrüstung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.

 

Anfang Februar veranstaltete die FNR in Ulm, Leipzig und Bremen eine Seminarreihe zu Bioschmierstoffen, an denen 250 Hersteller, Händler und Anwender teilnahmen. Die durchweg guten Erfahrungen von mehr als drei Jahren Markteinführungsprogramm wurden von Anwendern in Referaten und Diskussionen bestätigt.

 

Der Marktanteil von Bioölen, der zurzeit bei nur 6% liegt, kann kurzfristig zumindest bei Hydraulikflüssigkeiten auf bis zu 40 % gesteigert werden. Zu dieser Einschätzung kommt Dr. Theissen vom Institut für fluidtechnische Anwendungen und Steuerungen (IFAS) von der RWTH Aachen. Mit den Mitteln des Markteinführungsprogramms muss jedoch eine noch eine größere Anzahl von Interessenten erreicht werden. Dem tragen die FNR und das Verbraucherschutzministerium mit den verminderten Fördersätzen Rechnung.

Die neuen Fördersätze und die neue Richtlinie stehen unter www.bioschmierstoffe.info zur Verfügung.

 

Nr. 328